Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI


Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege

Wird ein geliebter Mensch pflegebedürftig, wollen sich viele Angehörige nach Möglichkeit selbst um die Versorgung kümmern. Das ist natürlich sehr lobenswert, doch muss auch in diesem Fall eine hohe Qualität der Pflege sichergestellt werden. Außerdem sehen sich pflegende Angehörige oftmals mit komplexen Situationen konfrontiert und wünschen sich pflegefachliche Hilfestellung. Genau dafür sind Beratungseinsätze nach § 37.3 SGB XI da. Es handelt sich hierbei um ein unterstützendes, kostenloses Angebot der Pflegekasse, das durch qualifiziertes Fachpersonal eines Pflegedienstes erbracht wird. Je nach Pflegegrad ist ein Beratungsgespräch in regelmäßigen Abständen verpflichtend. Selbstverständlich führen auch wir Beratungsbesuche durch – entweder direkt bei Ihnen zuhause oder online.

Man muss sich gegenseitig helfen, das ist ein Naturgesetz.

Jean de La Fontaine

So läuft ein Beratungsbesuch ab

Ein Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI dient in erster Linie der Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege. Die Pflegeberatung ist für Sie eine gute Möglichkeit, Fragen und Herausforderungen offen anzusprechen. Die geschulten Beraterinnen und Berater nehmen sich Ihrer Anliegen an und zeigen passende Lösungswege auf. Insbesondere über folgende Themen wird in aller Regel bei einem Beratungseinsatz gesprochen:

Pflegegrad

Wir besprechen mit Ihnen die Möglichkeit der Überprüfung bzw. Höherstufung des Pflegegrades.

Leistungen

Wir beraten Sie zur Inanspruchnahme weiterer Pflegeleistungen in Geld- und Sachform.

Schulungen

Wir klären Sie über verschiedene Pflegekurse und Pflegeschulungen nach

§ 45 SGB XI auf.

Hilfsmittel

Wir beraten Sie umfassend zu Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch sowie zu technischen Hilfsmitteln.

Umbaumaßnahmen

Wir erörtern gemeinsam mit Ihnen pflegerelevante Umbaumaßnahmen in Ihrer Häuslichkeit.

Entlastungsangebote

Wir zeigen Ihnen gerne in aller Ausführlichkeit Entlastungsangebote für pflegende Angehörige auf.

Wann ist Pflegeberatung nötig?

Die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI ist für alle Pflegebedürftige verpflichtend, die mindestens Pflegegrad 2 haben und im eigenen Zuhause ohne Hilfe eines Pflegedienstes gepflegt werden. Beachten Sie unbedingt: Werden die Beratungstermine nicht eingehalten, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder im schlimmsten Falle gar streichen. Selbstverständlich wird aber auch Personen mit Pflegegrad 1 der Beratungseinsatz nicht verwehrt. Auch sie können einmal pro Halbjahr einen Beratungsbesuch durchführen zu lassen, wenn sie das wünschen. Ebenso können Empfänger von Kombinationsleistungen (Pflegegeld und Pflegesachleistungen) freiwillig ein Beratungsgespräch wahrnehmen.

Pflegegrad 1

halbjährlich

freiwillig

Pflegegrad 2 & 3

halbjährlich

verpflichtend

Pflegegrad 4 & 5

vierteljährlich

verpflichtend

Ihre Ansprechpartnerin

Silke Heins

Pflegeberaterin

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

Pflegeberatung

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